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Informationen für neue Mandanten

Ihr Jahr als Mandant bei der LWB Steuerberatung in Büdingen

Für unsere Mandanten erstellen wir die Lohn- und Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse sowie betriebliche und private Steuererklärungen.

Machen Sie sich ein Bild davon, wie die Zusammenarbeit mit der LWB Steuerberatungsgesellschaft für Sie als Mandant abläuft:

Finanzbuchhaltung

Wir erstellen Ihre digitale Buchhaltung – einfach für Sie!

Eingangsrechnungen

Noch vor ein paar Jahren haben Sie Rechnungen Ihrer Lieferanten per E-Mail erhalten, mussten diese drucken und umständlich in einen Ordner sortieren. Wenn Sie mit der LWB-Steuerberatung zusammenarbeiten, leiten Sie diese E-Mail einfach via DATEV Upload-Mail an „DATEV Unternehmen Online“ weiter. Die Rechnung wird dadurch automatisch hochgeladen. In wenigen Sekunden ist der Fall erledigt, ohne dass Sie erst minutenlang den richtigen Ordner suchen müssen.

Auch Rechnungen, die Sie in Papierform erhalten, scannen Sie einfach mit einem Knopfdruck und laden sie im PDF-Format hoch oder, um es noch einfacher zu machen, fotografieren Sie diese einfach mit der Handy-App „DATEV Upload Mobil“. Rechnungen, Tankbelege, Baumarktquittungen, so haben Sie Ihren mobilen „Scanner“ immer in der Hosentasche.

Rechnungen können Sie einfach aus dem Zahlungsverkehr in „DATEV Bank Online“ überweisen. Dabei wird eine Technik verwendet die OCR (optical character recognition) heißt. Diese erkennt automatisch Ihren Geschäftspartner, den Betrag, die Rechnungsnummer, die IBAN und gegebenenfalls Skonto und kann dadurch automatisch einen Überweisungsträger erstellen. Die Tage des über den Überweisungsträger kratzenden Kugelschreibers sind gezählt! Nach Freigabe der Überweisung wird der Beleg digital angeheftet, wir bekommen daraufhin eine Benachrichtigung und verbuchen den Vorgang.

Ausgangsrechnungen

Ihre Ausgangsrechnungen müssen Sie auch nicht mehr zur Post tragen, sondern laden diese ohne Umwege in „DATEV Unternehmen Online“ (DUO) hoch. Sobald Sie dies getan haben, erhalten wir eine Benachrichtigung und buchen den Geschäftsvorfall. Intern klären wir etwaige offene Belege und Nachfragen mit Ihnen und stimmen uns ab.
Sind alle Geschäftsvorfälle einer Buchungsperiode erfasst reichen wir die Umsatzsteuervoranmeldung für Sie beim Finanzamt ein. Anschließend erhalten Sie von uns automatisch Auswertungen zu Ihrem Unternehmen – so ist die Entwicklung Ihres Betriebs für Sie immer nachvollziehbar, von der betriebswirtschaftlichen Auswertung, über die Einsicht in Kontoblätter bis hin zu den einzelnen Buchungen. Sie haben immer den Überblick.

Ein weiterer positiver und zeitsparender Effekt ist, dass aller Text der Belege durch die OCR (optical character recognition) digitalisiert ist und somit eine Suchfunktion zur Verfügung steht. Das bedeutet, Sie müssen nicht Berge von Papier wälzen, um einen Beleg zu finden, den Sie suchen. Sie geben einfach das entsprechende Stichwort in der Suchfunktion ein und Belege, in denen das Stichwort enthalten ist, werden Ihnen angezeigt.

 

Lohnabrechnung

Auch die Lohnabrechnung gestaltet sich in der Zusammenarbeit mit der LWB-Steuerberatung sehr einfach und bietet optimale Transparenz für Sie und Ihre Arbeitnehmer. In digitaler Form können Sie alle notwendigen Belege zur Lohnabrechnung in „DATEV Unternehmen Online“ einreichen. Die Belege werden in der digitalen Personalakte vorgehalten.

Über das Portal „DATEV Arbeitnehmer Online“ können Ihre Mitarbeiter bequem Einsicht in ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen nehmen – digital und via PC, Tablett oder Handy von jedem Ort und zu jeder Zeit.

Jahresabschluss

Um den Jahresabschluss zu erstellen, senden Sie in Rücksprache mit uns weitere notwendige Unterlagen zu. Dies sind zum Beispiel Inventur, Bestandsmeldungen oder Informationen zu Rückstellungen etc.

Im Anschluss erstellen wir den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuerklärungen, die für die Besteuerung Ihres Unternehmens relevant sind. Alle Unterlagen übersenden wir Ihnen zur Überprüfung und Besprechung in Papierform oder auch digital, ganz wie Sie möchten.

Um den Jahresabschluss freizugeben, unterschreiben Sie diesen entweder physisch auf Papier oder nutzen unser digitales Signaturverfahren (FP Sign). Sollten Sie die Freigabe über FP Sign wählen, erhalten Sie direkt im Anschluss an die digitale Unterzeichnung eine E-Mail mit den unterschriebenen Unterlagen.

Einkommensteuererklärung

Sie möchten nicht einmal im Jahr gestresst Belege für die Einkommensteuererklärung suchen und Zusammenstellen, sondern uns einfach und bequem einkommensteuerrelevante Belege direkt zur Verfügung stellen?

Dann erhalten Sie von uns auf Wunsch einen „DATEV Smart Login“ mit dem Sie sich bei „DATEV Meine Steuern“ anmelden können. Dadurch können Sie einkommensteuerrelevante Belege in „DATEV Meine Steuern“ hochladen, die Sie entweder mit der App „DATEV Upload Mobil“ mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren oder am PC einscannen.

In „DATEV Meine Steuern“ sortieren Sie die Belege in die entsprechende Kategorie. Bei erläuterungsbedürftigen Belegen können Sie diese beschriften und durch Notizen genauer erklären. Dies erspart uns Rückfragen und erleichtert die digitale Bearbeitung.

Die Digitalisierung erlaubt zudem die Nutzung der sogenannten „Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt). Dies bedeutet, dass Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, automatisch übernommen werden, wie zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung, Renten, gezahlte Krankenversicherungsbeiträge, Elterngeld, Krankengeld etc.

Zur internen Qualitätssicherung verwenden wir für jeden Mandanten eine individualisierte Check-Liste, die die wesentlichen Themen und Fragestellungen eines Mandats enthält. So können wir sicher sein, dass nichts vergessen wird.

Wie ein Jahresabschluss kann auch Ihre Einkommensteuererklärung entweder physisch auf Papier oder digital unterschrieben und zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung freigegeben werden.

Rückfragen und Prüfung des Steuerbescheides

Bei Rückfragen zur Einkommensteuererklärung, werden wir vom Finanzamt darüber informiert. Belegnachreichungen, Beantwortung von Rückfragen und andere Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt digital. Danach ergeht je nach Steuerart ein digitaler Bescheid durch das Finanzamt, der von uns geprüft wird.

Ist der Steuerbescheid in Ordnung, wird der Steuerbescheid inklusive eines Bescheidprüfungsschreibens mit Hinweisen auf eventuell neu festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen oder sonstige Besonderheiten an Sie verschickt.

Sollte der Steuerbescheid nicht in Ordnung sein, erheben wir auf elektronischem Wege Einspruch beim Finanzamt oder stellen einen Herabsetzungsantrag, wenn die festgesetzten Vorauszahlungen zu hoch sind.

Alle Dokumente können Ihnen im Portal „DATEV My Datev“ bereitgestellt werden. So haben Sie stehts ein „Archiv“ und können mit Ihrem „SmartLogin“ sogar unterwegs darauf zugreifen.

Unsere zusätzlichen Leistungen

Neben dem „Alltagsgeschäft“ stehen wir Ihnen auch sonst in allen steuerlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Begleitung in steuerlichen Fragen
Egal, was das Leben mit sich bringt, wir unterstützen Sie gerne, wie zum Beispiel bei Heirat, der Geburt von Kindern oder bei Todesfällen. Im betrieblichen Bereich beraten wir ebenso in allen Bereichen des Steuerrechts, wie zum Beispiel bei Neugründungen, Wahl der Rechtsform, Erwerb von Flächen, Maschinen und Betrieben, Umstrukturierungen, Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Hof- oder Betriebsübergaben sowie Betriebsaufgaben.

Steuerkalkulationen
Steuerkalkulationen führen wir durch, sei es auf Ihren Wunsch oder wenn sich Handlungsbedarf ergibt, wie zum Beispiel bei Veränderungen in Ihrer steuerlichen Situation. Dabei betrachten wir gerne verschiedene Szenarien und deren steuerliche Auswirkungen für Sie.

Erinnerungen
Da das Finanzamt keine  Steuerzahlungsbenachrichtigungen für fällige Steuervorauszahlungen mehr versendet, übernehmen wir diese Aufgabe. Sie bekommen auf Wunsch eine vierteljährliche Erinnerung via E-Mail, um rechtzeitig an die Fälligkeit der Steuervorauszahlungen erinnert zu werden.

Hilfe bei Fragebögen, Anträgen u.ä.
Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung und anderen steuerlichen Anträgen. Dabei helfen wir, die Anträge entsprechend auszufüllen, um eine korrekte Abwicklung sicherzustellen.

Sie sind überzeugt?

Lassen Sie uns Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

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